Steuerreform im Nationalrat beschlossen
Jetzt ist's endgültig: Der Nationalrat beschließt die Steuerreform im wesentlichen gemäß Regierungsvorlage.
Angesichts der Mehrheitsverhältnisse nicht unbedingt überraschend, aber auch die Verfassungsänderung, um die Kapitalertragsteuer auf 27,5% hochzusetzen (namentlich für Dividenden incl. GmbH-Ausschüttungen, nicht für Sparbücher) ging dank Zustimmung der Grünen durch. Ebenso die Einschränkungen des Bankgeheimnisses.
Link zur Parlamentskorrespondenz
Ein paar kleine Änderungen gegenüber der Vorlage gab's dann doch noch:
- es wird möglich, ordentliche Kapitalherabsetzungen auch bei Vorliegen einer positiven Innenfinanzierung als Einlagenrückzahlung zu behandeln.
- die antragslose Arbeitnehmerveranlagung wird präzisiert.
- die Umsatzsteuererhöhung von 10 auf 13 Prozent für Tourismusbetriebe sowie Theater- und Musikaufführungen wird von 1. April auf den 1. Mai 2016 verschoben.
- die Registrierkassenpflicht besteht weiterhin ab einem Jahresumsatz von EUR 15.000, allerdings nur sofern die Barumsätze EUR 7.500 überschreiten.
- für Automatenumsätze werden Erleichterung bzw eine zehnjährige Übergangsfrist betreffend die Registrierkassenpflicht ermöglicht.