Registrierkassenpflicht passiert den Verfassungsgerichtshof
Ein anderes Ergebnis hätte mich, ehrlich gesagt, persönlich auch überrascht:
Die Registrierkassenpflicht ist nicht verfassungswidrig. Die Frist für eine Einführung wurde immerhin auf den 1. Mai hinausgeschoben - da bislang der Stichtag am 1. Jänner war, aber das Nichtvorhandensein bis 31. März jedenfalls keine Finanzstrafe ausgelöst hätte, ist es de facto eine einmonatige Verlängerung.
Das Erkenntnis im Volltext finden Sie unter dem Link https://www.vfgh.gv.at/cms/vfgh-site/attachments/4/3/3/CH0003/CMS1458027303032/registierkassen_entscheidung.pdf (sic! wirklich "registierkassen")