Begutachtungsentwurf für die Steuerreform

10.06.2015 14:39

Erfahrungsgemäß kommt es ja doch wieder anders, aber den Begutachtungsentwurf können Sie hier nachlesen.

 

Vieles kann man nur mit Freuden oder Ärger zur Kenntnis nehmen. Manches lässt sich jedoch vorplanen:

Angesichts der geplanten Erhöhung der Grunderwerbsteuer bei Schenkungen im Familienverband wäre zu überlegen, eine ohnehin geplante Schenkung noch in dieses Jahr vorzuziehen.

Außerdem sollten Einnahmen-Ausgaben-Rechner, die ein ungefähr gleichbleibendes Ergebnis erwarten (soweit man das beurteilen kann natürlich) angesichts der voraussichtlich niedrigeren Steuersätze überlegen, ohnehin anfallende Kosten bereits auf das Jahr 2015 vorzuziehen oder Umsätze in das Jahr 2016 zu schieben - die meisten Kunden werden nicht böse, wenn man sie bittet, mit der Zahlung bis zum Neujahrstag 2016 zu warten- Gemäß § 11 (1) UStG hat der Unternehmer (bei Inlandsrechnungen) sechs Monate Zeit für die Rechnungsstellung.

 

Ansonsten werden Sie hier auf dem laufenden gehalten, was sich aus dem Begutachtungsentwurf entwickelt.