Leistungen
Zu den typischen Leistungen, die man mit einem Steuerberater verbindet, gehören die Erstellung von Bilanzen, Steuererklärungen, Buchhaltung und Lohnverrechnung.
Das bieten wir natürlich alles an, zum Teil mithilfe von Kooperationspartnern.
Als mein eigentliches Geschäft sehe ich aber die Beratung im engeren Sinne.
Durch Rechtsformwahl und diverse Gestaltungsmöglichkeiten ist es möglich, die Steuer- und Beitragslast im Rahmen der Rechtslage nicht höher ausfallen zu lassen als von Gesetzes wegen nötig.
Als Inhaber einer Kleinkanzlei bin ich natürlich Generalist, aber durch die Klientenstruktur haben sich im Laufe der Jahre gewisse Schwerpunkte gebildet, bei denen ich mir ein überproportionales Fachwissen zutraue.
Insbesondere wäre hier das Gewerbliche Sozialversicherungsrecht genannt, das doch oft ein Buch mit sieben Siegeln ist, obwohl gerade bei Jungunternehmern die Zahllast der Sozialversicherung oft höher ist als die Steuer.
Weitere Schwerpunkte sind die Umsatzsteuer sowie grenzüberschreitende Fälle, insbesondere im Verhältnis zu Deutschland.
Für grenzüberschreitende Fälle arbeiten wir auch in ständiger Kooperation mit Kollegen in Deutschland und in der Schweiz zusammen.
Auch innerhalb Österreichs sind wir für selten vorkommende Sonderfragen gut mit entsprechend spezialisierten Steuerberaterkollegen vernetzt.
Weiters können, falls eine Frage den Bereich meiner Vertretungsvollmacht verläßt, auf das Fachwissen mehrerer mit uns vernetzter Rechtsanwälte zurückgreifen.
Finanzstrafrechtliche Vertretung sowie Vertretung vor höheren Instanzen (Bundesfinanzgericht, Verwaltungsgerichtshof) bieten wir ebenfalls an.
Gern halten wir im gesetzlich möglichen Ausmaß auch als Treuhänder Gelder oder Gesellschaften für Sie.
Da ich es selbst hasse, wenn man Leistungen nur im Paket erwerben kann (à la "Internetzugang ist nur möglich bei Festnetzanschluß vom selben Anbieter"), gilt bei uns das Gegenteil: Jeder bekommt das, was er genau will und braucht.
Manche Klienten wollen einen Komplettservice, andere wollen nur, daß ich über die selbst erstellte Bilanz einmal „drüberschaue“ - und alle Schattierungen dazwischen. Wer die bunte gebundene Bilanz nicht braucht, sondern nur seinen steuerlichen und handelsrechtlichen Verpflichtungen nachkommen will, der zahlt auch nur das, was er haben will.
Im übrigen vertreten wir einen recht bunten Branchenmix vom kleinen Freelancer („Ich-AG“) bis zur Österreichtochter eines international bekannten Schweizer Konzerns.
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Und noch ein Wort zu einem eher heiklen Thema, dem Honorar.
Wir rechnen Beratungsleistungen nach Zeit ab, wobei aber niemand mit der Stoppuhr am Schreibtisch sitze und auch nicht jedes Kurztelefonat oder Mail verrechnet, sondern wir betrachten das eher ganzheitlich.
Buchhaltungen werden normalerweise nach Buchungszeilen abgerechnet und Lohnverrechnungen nach Mitarbeiterzahl. Aber auch hier kann man über alles reden.
Böse Kostenüberraschungen gibt es bei uns nicht; wenn eine Tätigkeit einen größeren Aufwand braucht, wird der Klient vorher darauf hingewiesen. Immer haben wir den Nutzen des Klienten im Auge.
Es ist bei uns z.B. ausgeschlossen, daß jemand 200 Euro Honorar bezahlt, um vom Finanzamt 100 Euro zurückzubekommen. Wenn sich etwas für den Klienten nicht lohnt, wird's auch nicht gemacht (außer natürlich bei gesetzlicher Verpflichtung) - was selbstverständlich klingt, aber nicht überall so gehandhabt wird.
Ich will auch nicht, daß jemand seine steuerlichen Rechte nicht wahrnimmt, weil er Angst vor dem Steuerberatungshonorar hat; in schlechten Zeiten komme ich den Klienten preislich entgegen. Kurzum: Wenn Sie unsere Arbeit schätzen, dann wird's am Honorar nicht scheitern.
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Und zum Schluß noch ein paar Worte dazu, was wir (außer bei bestehenden Klienten und in Sonderfällen) nicht anbieten.
Normale Arbeitnehmererklärungen ohne Besonderheiten oder Auslandsbezug. Nicht, weil wir uns dafür zu fein wären, sondern weil hier meist das Honorar, das wir verrechnen müßten, in keiner vernünftiger Relation zum Streitwert steht. Gerne leisten wir aber "Hilfe zur Selbsthilfe". Für Arbeitnehmererklärungen brauchen Sie keinen Steuerberater. Sie bestellen ja wahrscheinlich auch keinen Elektriker zum Wechseln einer Glühlampe.
Auch bei ausländischen Kapitalerträgen kann es passieren, daß wir Sie an einen Kollegen weiterleiten müssen, weil hier umfangreiches, nur selten verwendbares Spezialwissen nötig ist. Dies gilt ganz besonders bei ausländischen Fonds, diesbezügliche Beratung bieten wir im Regelfall nicht an.
Und aufgrund schlechter Erfahrungen nehmen wir auch keine Fremdbuchhaltungen zum Bilanzieren an - ausgenommen natürlich wie immer Bestandsklienten sowie Ausnahmen, wenn wir die Buchhalter kennen.